Jeder Patient hat das Recht, vollumfänglich über mögliche Risiken und Konsequenzen seiner Behandlung informiert zu werden. Der behandelnde Arzt muss dabei sicherstellen, dass der Patient diese auch verstanden hat. Erst dann kann eine Behandlung erfolgen. Konflikte ergeben sich, wenn der Patient zu Recht oder zu Unrecht behauptet, über die möglichen Risiken seiner Behandlung nicht oder nur zum Teil informiert worden zu sein.