Auch Regelungen, die für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls getroffen werden, auf grund derer Sie (kurzfristig) nicht in der Lage sind, die Geschäftsführung/Gesellschaftertätigkeit auszuüben, sind von außerordentlicher Bedeutung.
Regelungen wie Patientenverfügung, Generalvollmacht etc. sind für diesen Fall wichtige flankierende Maßnahmen, um Ihren Betrieb zu schützen.